BLZK-News

Definition Feuchtarbeit aktualisiert

Hände noch besser schützen

Die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ wurde aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Der Begriff „Feuchtarbeit“ erhält eine detailliertere Definition. Dies kann Auswirkungen auf die eventuell zu veranlassenden arbeitsmedizinischen Vorsorgen haben.

Was ist neu?

Bisher fiel unter den Begriff „Feuchtarbeit“ das Arbeiten im feuchten Milieu, das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe oder die häufige bzw. intensive Reinigung der Hände. Durch die Addition der Dauer dieser Tätigkeiten ergab sich entweder eine Angebotsvorsorge oder eine Pflichtvorsorge für die Mitarbeiter.

In der überarbeiteten TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ ist nun anhand folgender neuer Merkmale zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt:

  1. Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten, z.B. Händedesinfektionsmitteln
  2. Händewaschen
  3. Unter 1. und 2. genannte Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen

Der früher alleine zu berücksichtigende Faktor „Zeit“ wurde nun um den Faktor „Häufigkeit“ erweitert.

Gerade die Kombination aus dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und entweder dem häufigen Händewaschen oder dem Hautkontakt mit wässrigen Flüssigkeiten ist in der durchschnittlichen Zahnarztpraxis besonders zu berücksichtigen.

Was ist in der Praxis zu tun?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (C01b02) ist vom Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt. Dies kann mit dem neu erstellten Dokument B01b01 „Personen- und tätigkeitsbezogenes Vorsorgeprofil“ für jeden Mitarbeiter erfolgen.

Geänderte Dokumente dazu im QM-Online

A03b02 Liste wiederkehrender Termine

B01b01 Personen- und tätigkeitsbezogenes Vorsorgeprofil

B01a02 Begriffe für Vorsorgemaßnahmen

B01a06 Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Feuchtarbeit (analog früher G24)

C01b02 Gefährdungsbeurteilung


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Vorläufiges Wahlergebnis der Nachwahl im Wahlbezirk Mittelfranken zur BLZK-Delegiertenwahl 2022

Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27. September 2023 gemäß § 13 Abs. 1 der Wahlordnung der Bayerischen Landeszahnärztekammer das vorläufige Wahlergebnis der Nachwahl im Wahlbezirk Mittelfranken zur BLZK-Delegiertenwahl 2022 festgestellt.

Dieses steht unter dem Vorbehalt der späteren Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses, das von den Annahmeerklärungen der Gewählten abhängig ist.

Download vorläufiges Wahlergebnis

Hier können Sie das vorläufige Wahlergebnis der Nachwahl im Wahlbezirk Mittelfranken zur BLZK-Delegiertenwahl 2022 herunterladen:

Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses der Nachwahl im Wahlbezirk Mittelfranken zur BLZK-Delegiertenwahl 2022 (PDF | 87 KB)


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3 Fragen an das Vorstandsmitglied Prof. Dr. Kerstin Galler

Vorstellung des BLZK-Vorstands 2022-2026

Wer sind die „Neuen“ im Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer? Warum engagieren sie sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen? Welche Lösungsansätze verfolgen sie bei den wichtigsten standespolitischen Problemfeldern? In der Serie „3 Fragen an …“ im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) kommen die neugewählten Vorstandsmitglieder der Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte zu Wort – in diesem Monat Prof. Dr. Kerstin Galler.

BZB: Die zahnärztliche Selbstverwaltung lebt vor allem vom ehrenamtlichen Engagement. Wie sind Sie zur Standespolitik gekommen und was motiviert Sie, sich für Ihren Berufsstand einzusetzen?

Galler: Als Vertreterin der Hochschulen ist mein Aufgabenbereich im Vorstand und die Perspektive auf die Standespolitik sicherlich etwas anders als die der übrigen Vorstandsmitglieder. Prinzipiell finde ich es sinnvoll und richtig, diese Perspektive in die Arbeit der Kammern einzubringen und einen Vertreter der Hochschulen als geborenes Vorstandsmitglied miteinzubeziehen. Die täglichen Herausforderungen, mit denen sich Zahnärztinnen und Zahnärzte im niedergelassenen Bereich beziehungsweise an der Universität konfrontiert sehen, sind in einigen Bereichen ähnlich, in anderen wiederum sehr unterschiedlich. Obgleich an den bayerischen Hochschulen kein Versorgungsauftrag besteht und die Strukturen hinsichtlich der Patientenversorgung sicher etwas anders sind als in der Praxis, lassen sich überlappende Problematiken erkennen. Gemeinsam betroffen sind wir vom Fachkräftemangel, einem Thema, das die BLZK derzeit offensiv angeht. Die Bereiche Forschung und Lehre spielen natürlich an der Universität eine zentrale Rolle.

Seit dem Ende meiner Assistenzzeit in der Praxis bin ich mittlerweile über 20 Jahre an der Hochschule tätig, lange Zeit am Universitätsklinikum in Regensburg, seit 2021 in der Klinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Universitätsklinikum Erlangen.

Während die Tätigkeit im akademischen Umfeld sehr vielfältig ist und die Aufgaben eine große Bandbreite umfassen, nimmt naturgemäß der Lehrbetrieb einen wesentlichen Teil der Arbeit ein. Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner möglichst strukturiert und gut auszubilden, ihnen umfassende theoretische und praktische Lehrinhalte zu vermitteln und die Arbeit am Patienten bereits während des Studiums in größerem Umfang zu ermöglichen, sind komplexe Aufgaben, die mit einem hohen organisatorischen, zeitlichen und personellen Aufwand verbunden sind.

Die Verflechtung der drei Kernbereiche der akademischen Tätigkeit in der Medizin, nämlich Lehre, Forschung und Krankenversorgung, die an den deutschen Universitätskliniken gelebt wird, bietet sehr gute Voraussetzungen für eine fundierte Ausbildung unseres Nachwuchses. Einerseits wird gewährleistet, dass das Lehrpersonal die eigene klinische Expertise stets weiterentwickelt, andererseits beeinflusst der aktuelle Stand der Forschung auch immer die Lehre – mit dem Ziel, evidenzbasierte Inhalte zu vermitteln.

Meine Motivation speist sich im Wesentlichen daraus, die Zahnmedizin und insbesondere die Menschen, mit denen ich in meinem Fach zu tun habe, voranzubringen. Das betrifft zunächst natürlich die Studierenden, die wir mit einer möglichst umfassenden Ausbildung in die Praxis entlassen wollen. Dazu müssen aber viele Zahnräder in einem größeren System gut ineinandergreifen: Kompetente, engagierte und motivierte Zahnmedizinische Fachangestellte sind für den universitären Betrieb ebenso unverzichtbar wie für die Praxis.

Die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Lehrbetrieb eingebunden sind, müssen die Möglichkeit haben, ihre klinischen Kompetenzen bestmöglich zu entwickeln, sie müssen mit dem aktuellen Stand der Forschung vertraut sein, didaktische Fähigkeiten entwickeln und zugleich müssen sich alle im Team immer wieder darauf kalibrieren, die Abläufe in der Ausbildung zu standardisieren, sodass die Studierenden die Konzepte kennen und sich damit sicher fühlen. Somit kommt der internen Mitarbeiterfortbildung eine besondere Bedeutung zu. Einige der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen streben selbst eine universitäre Laufbahn an, somit spielen Nachwuchsförderung, Mentoring, Forschungstätigkeit und die Begleitung akademischer Karrieren ebenso eine Rolle. Wissenschaftliches Arbeiten bringt uns fachlich voran. Fragestellungen aus der Klinik ins Labor zu tragen und Ergebnisse aus dem Labor wiederum in die Klinik zu bringen, bietet ungleich mehr Potenzial für unser Fach als eine von der Klinik losgelöste Grundlagenforschung. Im Forschungsbereich geben wir Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit, wissenschaftliche Kompetenz, die auch in der Praxis von Nutzen sein kann, zu entwickeln und zu vertiefen.

BZB: Der Zahnarztberuf unterliegt einem ständigen Wandel. Wo sehen Sie momentan die größten Problemfelder und den meisten Handlungsbedarf für die Standespolitik?

Galler: Ein wesentlicher Wandel ergab und ergibt sich für die Hochschulen durch die neue zahnärztliche Approbationsordnung, die seit Oktober 2021 umgesetzt wird. Die Umstellung des Curriculum macht es erforderlich, auch die Lehrformen grundlegend zu überdenken. Im Fokus steht der/die „berufsfertige“ Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin. Durch den technischen Fortschritt, die Weiterentwicklung und Vervielfältigung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten sowie der verwendeten Materialien, durch die Einführung komplexerer Technologien und auch durch die Digitalisierung ist unsere berufliche Tätigkeit ebenfalls vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Der Trend zur Schwerpunktbildung oder Spezialisierung spiegelt dies ja deutlich wider.

Neben der Kernkompetenz, Patienten adäquat zu versorgen, beinhaltet unser Berufsbild heutzutage aber noch mehr: Laut dem neuen Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) ist ein zahnmedizinischer Experte zugleich auch Kommunikator, Gelehrter, Verantwortungsträger und Manager, professionell Handelnder, Gesundheitsberater und Mitglied in einem Team. Zudem stellen uns die steigenden Anforderungen in den Bereichen wirtschaftliche Praxisführung, Qualitätsmanagement und Hygiene vor weitere Herausforderungen. All diese Kompetenzen innerhalb weniger Semester im klinischen Studienabschnitt zu vermitteln, ist selbst bei exzellenter Ausbildung kaum möglich.

Insofern sehe ich eine Herausforderung für die Standespolitik darin, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit den Universitäten und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften adäquate Fortbildungsangebote für junge Kolleginnen und Kollegen zu konzipieren oder weiterzuentwickeln und somit eine qualitätsgesicherte Weiterbildung zu ermöglichen. Ein Schulterschluss zwischen Universität und Standespolitik kann auch in diesem Zusammenhang hilfreich sein.

BZB: Ihre Amtszeit geht vorerst bis 2026. Welche Ziele möchten Sie bis dahin erreichen?

Galler: Im Rahmen der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung ist eine vierwöchige Famulatur der Studierenden in der Praxis vorgesehen. Konzept und Vertragsgestaltung dafür wurden von den bayerischen Hochschulen und der BLZK gemeinsam erarbeitet und werden nun bald in die Umsetzung gehen. Dabei sind auch eine Qualitätssicherung sowie ein Evaluations- und Feedback-System vorgesehen. Des Weiteren sollen Praxen, die Studierende für eine Famulatur aufnehmen möchten, über die BLZK sichtbar werden, insbesondere über die Website. Dieses neue Element der Ausbildung, das an der Schnittstelle von Hochschule und Zahnärztekammern liegt, bestmöglich voranzubringen, ist ein konkretes Ziel bis 2026.

Ansonsten sehe ich meine Aufgabe darin, die Belange und Themen der Hochschule in die Standespolitik zu tragen. Ein wechselseitiges Verständnis für die Herausforderungen in den verschiedenen Bereichen halte ich für ein zentrales Element. Es gilt, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um sowohl die Ausbildung als auch die Berufstätigkeit im Fachbereich Zahnmedizin weiterhin attraktiv zu gestalten und eine bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 9/2023 als PDF lesen (334 KB)


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ZFA - Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Hier finden Sie Musteraufgaben und Musterlösungen für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) aus den Prüfungsbereichen „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten” und „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten”.


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Psychische Gesundheit im Fokus

Die EU-Kommission hat ein Grundsatzpapier für eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit in der EU vorgestellt. Zu diesem Zweck will die Brüsseler Behörde in den kommenden Jahren 20 Initiativen mit einer Summe von insgesamt 1,23 Milliarden Euro fördern.

Dabei konzentrieren sich die EU-Maßnahmen auf drei Leitprinzipien:

  • wirkungsvolle Prävention,
  • Zugang zu hochwertiger und bezahlbarer psychischer Gesundheitsversorgung
  • und Behandlung sowie Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Genesung.

Beispielsweise soll es eine europäische Initiative zur Depressions- und Suizidprävention geben.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte bei der Vorstellung des Grundsatzpapiers, dass man mit dieser Herangehensweise dazu beitragen möchte, die psychische Gesundheit auf eine Stufe mit der körperlichen zu stellen. Bereits vor der Corona-Pandemie hatten laut Angaben der EU-Kommission rund 84 Millionen Menschen in der EU psychische Probleme. Die Lage habe sich seitdem weiter verschärft. Pro Jahr kostet es laut Schätzungen der EU-Kommission 600 Milliarden Euro, wenn die psychische Gesundheit in der EU nicht verbessert wird.


Quelle: BZB 9/2023, S. 34


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Was tun bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung?

Übersicht für die Empfänger eines Hinweises zur Mitteilung und Kooperation mit anderen Behörden und Verantwortlichen

Heilberufsträger zählen oftmals zu den ersten Personen, für die sich ein primärer Hinweis oder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ergibt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat nun in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus Übersichtsfolien zu Mitteilungswegen und Kooperationen mit anderen Behörden und Verantwortlichen bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen herausgegeben.

Die Hinweise richten sich insbesondere an Polizei, Jugendamt, Justiz, Berufsgeheimnisträger und Schulen. Berufsgeheimnisträger der Heilberufe – dazu gehören Zahnärztinnen und Zahnärzte – können sich auf Seite 6 der Übersichtsfolien informieren.


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29.09.2023 | Nachrichten
Definition Feuchtarbeit aktualisiert

Hände noch besser schützen

Die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ wurde aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Der Begriff „Feuchtarbeit“ erhält eine detailliertere Definition. Dies kann Auswirkungen auf die eventuell zu veranlassenden arbeitsmedizinischen Vorsorgen haben.

Was ist neu?

Bisher fiel unter den Begriff „Feuchtarbeit“ das Arbeiten im feuchten Milieu, das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe oder die häufige bzw. intensive Reinigung der Hände. Durch die Addition der Dauer dieser Tätigkeiten ergab sich entweder eine Angebotsvorsorge oder eine Pflichtvorsorge für die Mitarbeiter.

In der überarbeiteten TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ ist nun anhand folgender neuer Merkmale zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt:

  1. Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten, z.B. Händedesinfektionsmitteln
  2. Händewaschen
  3. Unter 1. und 2. genannte Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen

Der früher alleine zu berücksichtigende Faktor „Zeit“ wurde nun um den Faktor „Häufigkeit“ erweitert.

Gerade die Kombination aus dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und entweder dem häufigen Händewaschen oder dem Hautkontakt mit wässrigen Flüssigkeiten ist in der durchschnittlichen Zahnarztpraxis besonders zu berücksichtigen.

Was ist in der Praxis zu tun?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (C01b02) ist vom Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt. Dies kann mit dem neu erstellten Dokument B01b01 „Personen- und tätigkeitsbezogenes Vorsorgeprofil“ für jeden Mitarbeiter erfolgen.

Geänderte Dokumente dazu im QM-Online

A03b02 Liste wiederkehrender Termine

B01b01 Personen- und tätigkeitsbezogenes Vorsorgeprofil

B01a02 Begriffe für Vorsorgemaßnahmen

B01a06 Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Feuchtarbeit (analog früher G24)

C01b02 Gefährdungsbeurteilung


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27.09.2023 | Nachrichten
Vorläufiges Wahlergebnis der Nachwahl im Wahlbezirk Mittelfranken zur BLZK-Delegiertenwahl 2022

Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27. September 2023 gemäß § 13 Abs. 1 der Wahlordnung der Bayerischen Landeszahnärztekammer das vorläufige Wahlergebnis der Nachwahl im Wahlbezirk Mittelfranken zur BLZK-Delegiertenwahl 2022 festgestellt.

Dieses steht unter dem Vorbehalt der späteren Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses, das von den Annahmeerklärungen der Gewählten abhängig ist.

Download vorläufiges Wahlergebnis

Hier können Sie das vorläufige Wahlergebnis der Nachwahl im Wahlbezirk Mittelfranken zur BLZK-Delegiertenwahl 2022 herunterladen:

Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses der Nachwahl im Wahlbezirk Mittelfranken zur BLZK-Delegiertenwahl 2022 (PDF | 87 KB)


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26.09.2023 | Nachrichten
3 Fragen an das Vorstandsmitglied Prof. Dr. Kerstin Galler

Vorstellung des BLZK-Vorstands 2022-2026

Wer sind die „Neuen“ im Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer? Warum engagieren sie sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen? Welche Lösungsansätze verfolgen sie bei den wichtigsten standespolitischen Problemfeldern? In der Serie „3 Fragen an …“ im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) kommen die neugewählten Vorstandsmitglieder der Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte zu Wort – in diesem Monat Prof. Dr. Kerstin Galler.

BZB: Die zahnärztliche Selbstverwaltung lebt vor allem vom ehrenamtlichen Engagement. Wie sind Sie zur Standespolitik gekommen und was motiviert Sie, sich für Ihren Berufsstand einzusetzen?

Galler: Als Vertreterin der Hochschulen ist mein Aufgabenbereich im Vorstand und die Perspektive auf die Standespolitik sicherlich etwas anders als die der übrigen Vorstandsmitglieder. Prinzipiell finde ich es sinnvoll und richtig, diese Perspektive in die Arbeit der Kammern einzubringen und einen Vertreter der Hochschulen als geborenes Vorstandsmitglied miteinzubeziehen. Die täglichen Herausforderungen, mit denen sich Zahnärztinnen und Zahnärzte im niedergelassenen Bereich beziehungsweise an der Universität konfrontiert sehen, sind in einigen Bereichen ähnlich, in anderen wiederum sehr unterschiedlich. Obgleich an den bayerischen Hochschulen kein Versorgungsauftrag besteht und die Strukturen hinsichtlich der Patientenversorgung sicher etwas anders sind als in der Praxis, lassen sich überlappende Problematiken erkennen. Gemeinsam betroffen sind wir vom Fachkräftemangel, einem Thema, das die BLZK derzeit offensiv angeht. Die Bereiche Forschung und Lehre spielen natürlich an der Universität eine zentrale Rolle.

Seit dem Ende meiner Assistenzzeit in der Praxis bin ich mittlerweile über 20 Jahre an der Hochschule tätig, lange Zeit am Universitätsklinikum in Regensburg, seit 2021 in der Klinik für Zahnerhaltung und Parodontologie am Universitätsklinikum Erlangen.

Während die Tätigkeit im akademischen Umfeld sehr vielfältig ist und die Aufgaben eine große Bandbreite umfassen, nimmt naturgemäß der Lehrbetrieb einen wesentlichen Teil der Arbeit ein. Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner möglichst strukturiert und gut auszubilden, ihnen umfassende theoretische und praktische Lehrinhalte zu vermitteln und die Arbeit am Patienten bereits während des Studiums in größerem Umfang zu ermöglichen, sind komplexe Aufgaben, die mit einem hohen organisatorischen, zeitlichen und personellen Aufwand verbunden sind.

Die Verflechtung der drei Kernbereiche der akademischen Tätigkeit in der Medizin, nämlich Lehre, Forschung und Krankenversorgung, die an den deutschen Universitätskliniken gelebt wird, bietet sehr gute Voraussetzungen für eine fundierte Ausbildung unseres Nachwuchses. Einerseits wird gewährleistet, dass das Lehrpersonal die eigene klinische Expertise stets weiterentwickelt, andererseits beeinflusst der aktuelle Stand der Forschung auch immer die Lehre – mit dem Ziel, evidenzbasierte Inhalte zu vermitteln.

Meine Motivation speist sich im Wesentlichen daraus, die Zahnmedizin und insbesondere die Menschen, mit denen ich in meinem Fach zu tun habe, voranzubringen. Das betrifft zunächst natürlich die Studierenden, die wir mit einer möglichst umfassenden Ausbildung in die Praxis entlassen wollen. Dazu müssen aber viele Zahnräder in einem größeren System gut ineinandergreifen: Kompetente, engagierte und motivierte Zahnmedizinische Fachangestellte sind für den universitären Betrieb ebenso unverzichtbar wie für die Praxis.

Die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Lehrbetrieb eingebunden sind, müssen die Möglichkeit haben, ihre klinischen Kompetenzen bestmöglich zu entwickeln, sie müssen mit dem aktuellen Stand der Forschung vertraut sein, didaktische Fähigkeiten entwickeln und zugleich müssen sich alle im Team immer wieder darauf kalibrieren, die Abläufe in der Ausbildung zu standardisieren, sodass die Studierenden die Konzepte kennen und sich damit sicher fühlen. Somit kommt der internen Mitarbeiterfortbildung eine besondere Bedeutung zu. Einige der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen streben selbst eine universitäre Laufbahn an, somit spielen Nachwuchsförderung, Mentoring, Forschungstätigkeit und die Begleitung akademischer Karrieren ebenso eine Rolle. Wissenschaftliches Arbeiten bringt uns fachlich voran. Fragestellungen aus der Klinik ins Labor zu tragen und Ergebnisse aus dem Labor wiederum in die Klinik zu bringen, bietet ungleich mehr Potenzial für unser Fach als eine von der Klinik losgelöste Grundlagenforschung. Im Forschungsbereich geben wir Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit, wissenschaftliche Kompetenz, die auch in der Praxis von Nutzen sein kann, zu entwickeln und zu vertiefen.

BZB: Der Zahnarztberuf unterliegt einem ständigen Wandel. Wo sehen Sie momentan die größten Problemfelder und den meisten Handlungsbedarf für die Standespolitik?

Galler: Ein wesentlicher Wandel ergab und ergibt sich für die Hochschulen durch die neue zahnärztliche Approbationsordnung, die seit Oktober 2021 umgesetzt wird. Die Umstellung des Curriculum macht es erforderlich, auch die Lehrformen grundlegend zu überdenken. Im Fokus steht der/die „berufsfertige“ Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin. Durch den technischen Fortschritt, die Weiterentwicklung und Vervielfältigung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten sowie der verwendeten Materialien, durch die Einführung komplexerer Technologien und auch durch die Digitalisierung ist unsere berufliche Tätigkeit ebenfalls vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Der Trend zur Schwerpunktbildung oder Spezialisierung spiegelt dies ja deutlich wider.

Neben der Kernkompetenz, Patienten adäquat zu versorgen, beinhaltet unser Berufsbild heutzutage aber noch mehr: Laut dem neuen Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) ist ein zahnmedizinischer Experte zugleich auch Kommunikator, Gelehrter, Verantwortungsträger und Manager, professionell Handelnder, Gesundheitsberater und Mitglied in einem Team. Zudem stellen uns die steigenden Anforderungen in den Bereichen wirtschaftliche Praxisführung, Qualitätsmanagement und Hygiene vor weitere Herausforderungen. All diese Kompetenzen innerhalb weniger Semester im klinischen Studienabschnitt zu vermitteln, ist selbst bei exzellenter Ausbildung kaum möglich.

Insofern sehe ich eine Herausforderung für die Standespolitik darin, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit den Universitäten und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften adäquate Fortbildungsangebote für junge Kolleginnen und Kollegen zu konzipieren oder weiterzuentwickeln und somit eine qualitätsgesicherte Weiterbildung zu ermöglichen. Ein Schulterschluss zwischen Universität und Standespolitik kann auch in diesem Zusammenhang hilfreich sein.

BZB: Ihre Amtszeit geht vorerst bis 2026. Welche Ziele möchten Sie bis dahin erreichen?

Galler: Im Rahmen der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung ist eine vierwöchige Famulatur der Studierenden in der Praxis vorgesehen. Konzept und Vertragsgestaltung dafür wurden von den bayerischen Hochschulen und der BLZK gemeinsam erarbeitet und werden nun bald in die Umsetzung gehen. Dabei sind auch eine Qualitätssicherung sowie ein Evaluations- und Feedback-System vorgesehen. Des Weiteren sollen Praxen, die Studierende für eine Famulatur aufnehmen möchten, über die BLZK sichtbar werden, insbesondere über die Website. Dieses neue Element der Ausbildung, das an der Schnittstelle von Hochschule und Zahnärztekammern liegt, bestmöglich voranzubringen, ist ein konkretes Ziel bis 2026.

Ansonsten sehe ich meine Aufgabe darin, die Belange und Themen der Hochschule in die Standespolitik zu tragen. Ein wechselseitiges Verständnis für die Herausforderungen in den verschiedenen Bereichen halte ich für ein zentrales Element. Es gilt, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um sowohl die Ausbildung als auch die Berufstätigkeit im Fachbereich Zahnmedizin weiterhin attraktiv zu gestalten und eine bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 9/2023 als PDF lesen (334 KB)


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26.09.2023 | Neu auf blzk.de
ZFA - Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Hier finden Sie Musteraufgaben und Musterlösungen für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) aus den Prüfungsbereichen „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten” und „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten”.


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25.09.2023 | Nachrichten
Psychische Gesundheit im Fokus

Die EU-Kommission hat ein Grundsatzpapier für eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit in der EU vorgestellt. Zu diesem Zweck will die Brüsseler Behörde in den kommenden Jahren 20 Initiativen mit einer Summe von insgesamt 1,23 Milliarden Euro fördern.

Dabei konzentrieren sich die EU-Maßnahmen auf drei Leitprinzipien:

  • wirkungsvolle Prävention,
  • Zugang zu hochwertiger und bezahlbarer psychischer Gesundheitsversorgung
  • und Behandlung sowie Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Genesung.

Beispielsweise soll es eine europäische Initiative zur Depressions- und Suizidprävention geben.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte bei der Vorstellung des Grundsatzpapiers, dass man mit dieser Herangehensweise dazu beitragen möchte, die psychische Gesundheit auf eine Stufe mit der körperlichen zu stellen. Bereits vor der Corona-Pandemie hatten laut Angaben der EU-Kommission rund 84 Millionen Menschen in der EU psychische Probleme. Die Lage habe sich seitdem weiter verschärft. Pro Jahr kostet es laut Schätzungen der EU-Kommission 600 Milliarden Euro, wenn die psychische Gesundheit in der EU nicht verbessert wird.


Quelle: BZB 9/2023, S. 34


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25.09.2023 | Nachrichten
Was tun bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung?

Übersicht für die Empfänger eines Hinweises zur Mitteilung und Kooperation mit anderen Behörden und Verantwortlichen

Heilberufsträger zählen oftmals zu den ersten Personen, für die sich ein primärer Hinweis oder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ergibt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat nun in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus Übersichtsfolien zu Mitteilungswegen und Kooperationen mit anderen Behörden und Verantwortlichen bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen herausgegeben.

Die Hinweise richten sich insbesondere an Polizei, Jugendamt, Justiz, Berufsgeheimnisträger und Schulen. Berufsgeheimnisträger der Heilberufe – dazu gehören Zahnärztinnen und Zahnärzte – können sich auf Seite 6 der Übersichtsfolien informieren.


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Alterszahnmedizin, Behindertenzahnmedizin

Alterszahnmedizin, Behindertenzahnmedizin

Themen: Zahnärztliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen, Alterszahnmedizin in der zahnärztlichen Ausbildung, Schulung von Pflegenden und Pflegekräften, Medikamente und Wechselwirkung...

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

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  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

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Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

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